Was ist die Idee zur digitalen Notenplattform?
Die Schlebach AG hat sich zum Ziel gesetzt, ganz im Sinne der Digitalisierung, eine virtuelle Notenplattform zu schaffen, die als Schnittstelle zwischen dem Angebot der Komponisten und der Nachfrage der Tambouren vermittelt. Dies führt dazu, dass einerseits die Komponisten die Möglichkeit erhalten, ihre Werke unkompliziert zum Kauf anzubieten. Auf der anderen Seite wird den Tambouren der Zugang zum umfangreichen Fundus der bestehenden Trommelliteratur einfach zugänglich gemacht. Neben den Partituren können aber auch Audio-Files, Movie-Tutorials oder Übungsblätter angeboten bzw. erworben werden.
Wer hat die digitale Notenplattform gebaut und wer unterhält sie?
Die digitale Notenplattform trommelnoten.com wurde von der Schlebach AG initiiert und gebaut. Die Idee, das Konzept, das Vertriebs- und Lizenzmodell sowie das Vertragswesen wurden in Eigenregie und Eigeninitiative, aber in Zusammenarbeit mit verschiedenen Komponisten entwickelt und verabschiedet.
Was ist das Langzeitziel der Schlebach AG mit der digitalen Notenplattform?
Die Schlebach AG tritt als Vermittler zwischen Komponisten und Tambouren auf: Sie unterhält die Notenplattform, ist bemüht, das Angebot ständig zu erweitern und übernimmt alle anfallenden administrativen Aufgaben und Kosten sowie die Bewerbung der ihr anvertrauten Trommelliteratur.
Der Komponist darf eine Plattform nutzen, auf der er seine Werke zum Kauf anbietet und im Gegenzug einen gerechten Lohn für seine geleistete Arbeit erhält.
Die Tambouren können Einzelnoten erwerben und müssen sich auch nicht länger mit der Frage auseinandersetzen, wie sie sich die Noten derjenigen Trommelstücken beschaffen, die sie gerne erlernen oder vortragen möchten. Somit beabsichtigt die Schlebach AG ein digitales Instrument zu schaffen, das allen Interpreten einen einfachen und unkomplizierten Zugang zum umfangreichen Fundus an Trommelliteratur, Audio- und Movie-Dateien sowie Lehrmittel bietet.
Was sind die Vorteile der angebotenen Cloudlösungen?
Als zusätzliches Produkt bietet die digitale Notenplattform verschiedene Cloudlösungen, wobei sich diese grundsätzlich nur im Umfang der Speicherkapazität unterscheiden. Die Clouds bieten den Abonnenten folgende Vorteile:
- Sobald im Online-Shop ein Zusatzprodukt zu den getätigten Einkäufen verfügbar ist (Audio, Movie, o.Ä.), erhält man eine entsprechende Benachrichtigung
- Falls bei einem zum Kauf angebotenen Werk eine Ergänzung bzw. Änderung angebracht und folglich das Online-Produkt ausgetauscht werden muss, wird in der Cloud des Kunden direkt die aktualisierte Version ersichtlich: Somit kann der Cloud-Nutzer sicherstellen, dass er bei den Produkten in seinem Cloudkonto über die aktuelle Version vom Komponisten verfügt.
- Man kann seine individuelle Notenbibliothek einrichten, auf der man seine Einkäufe verwaltet. Zudem kann man aber auch seine persönlichen Noten hochladen und folglich von überall unterwegs auf seine persönliche Notenbibliothek inkl. dazugehörigen Audios sowie Movies zugreifen
Woher stammen die Produkte, die zum Kauf angeboten werden?
Die Schlebach AG publiziert ausschliesslich vom Komponisten oder Urheber freigegebene Werke und nimmt keinen Einfluss auf die ausgehändigten Produkte; es werden keine Korrekturen oder Abänderungen vorgenommen. Die Schlebach AG bietet in der Produktübersicht einen Ausschnitt vom betreffenden Produkt, so dass sich der Käufer vor dem Kauf eine Vorstellung des Produkts machen kann.
Welche Komponisten sind bei der digitalen Notenplattform dabei?
Die Schlebach AG bietet allen Komponisten von Trommelliteratur die Möglichkeit, ihre Werke auf der digitalen Notenplattform trommelnoten.com zum Kauf anzubieten. Bislang konnte die Schlebach AG eine Zusammenarbeit mit über 60 Komponisten aus allen Regionen und Verbänden der Schweiz eingehen. Die Namen der einzelnen Komponisten haben wir unter der Rubrik «Unsere Komponisten» aufgeführt. Die Schlebach AG ist bemüht sein Angebot stetig zu erweitern und weitere Komponisten für eine Zusammenarbeit zu gewinnen.
Wie kommen die Preise auf der digitalen Notenplattform zustande?
Die Preisgestaltung der einzelnen Werke kann der Komponist selber bestimmen. Die Schlebach AG gibt einzig eine untere bzw. obere Preisbegrenzung bei der jeweiligen Kategorie vor.
Gibt es Verträge zwischen der Schlebach AG und den Komponisten?
Damit sich die digitale Notenplattform trommelnoten.com in den nächsten Jahren entfalten kann, hat die Schlebach AG mit Hilfe einiger erfahrenen Komponisten zwei unterschiedliche Varianten von Verlagsverträgen erstellt. Damit möchte die Schlebach AG die Zusammenarbeit mit den Komponisten absichern und so eine Kontinuität sicherstellen, unter der das Produkt trommelnoten.com wachsen und sich entfalten kann.
Damit keine einseitige Benachteiligung entsteht und wir den Bedürfnissen der einzelnen Komponisten gerecht werden, dürfen interessierte Komponisten zwischen zwei Vertragsmodellen frei wählen: Entweder vertreibt er seine Werke ausschliesslich über trommelnoten.com oder er wählt ein Vertragsmodell, bei dem er seine Werke weiterhin selber verkaufen oder gar verschenken kann.
Wer teilt sich die Einnahmen der verkauften Produkte?
Die Einnahmen werden gerecht zwischen der Schlebach AG und den Komponisten aufgeteilt. Der Anteil an die Schlebach AG soll deren administrativen Aufwand decken, aber auch die Möglichkeit bieten, langfristig das getätigte Investment zu regenerieren. Zudem bezahlt die Schlebach AG alle Kosten der Kreditkartenanstalten vollumfänglich und übernimmt allfällige SUISA-Abgaben, die wiederum zum Komponisten zurücklaufen.
Darf ich gekaufte Produkte vervielfältigen?
Gekaufte Produkte dürfen nicht vervielfältigt werden; weder dürfen erworbene Produkte für Drittpersonen kopiert, noch digital weitergeleitet werden. Es ist Ehrensache, dass wenn man beim Gebrauch von einem Produkt macht, den Komponisten sowie den Betreibern einer solchen digitalen Notenplattform für deren geleisteten Aufwand gerecht entlöhnt.
Wieso muss der Käufer Lizenzen vergeben?
Da der Käufer auch für Drittpersonen Produkte erwerben kann, kamen wir zum Schluss, dass dies nur durch eine Lizenzvergabe geregelt werden kann. So kann man sicherstellen, dass man ein Produkt rechtlich erworben hat und dies somit auch aufführen darf. Die Schlebach AG ist der Meinung, dass es der Pflicht und dem Anstand gebührt, für Gebrauchsgüter eine entsprechende Zahlung zu leisten.
Wie viele Exemplare muss ich kaufen, wenn ich als Verein ein angebotenes Produkt kaufen will?
Da der Grundsatz gilt, dass jeder Interpret die betreffenden Noten auch kauft, muss für jeden Tambour, der das Stück aufführt, eine entsprechende Lizenz gelöst werden. Nur bei den Mehrstimmigen- und Perkussions- Kompositionen werden Pauschal Lizenzen angeboten, da diese Werke nicht als Einzel Tambour spielbar sind.
Müssen in der Vergangenheit bereits erworbene oder geschenkte Noten erneut gekauft werden?
Nein, hat man in der Vergangenheit von einem unserer Komponisten Werke bereits gekauft oder geschenkt erhalten, müssen die Noten nicht erneut gekauft werden.
Wieso läuft bei gewissen Kategorien die zu vergebene Lizenz auf die Privatperson und bei anderen auf den Verein/Gruppe/Clique?
Bei den Kategorien «Trommel- und Pfeifermärsche», «Märsche», «Baslermärsche» und «Kompositionen» kann der Interpret die Werke in der Gruppe, aber auch als Einzeltambour aufführen. Aus diesem Grund muss auch jeder Interpret eine entsprechende Lizenz erwerben. Mehrstimmige- sowie Perkussionskompositionen können hingegen nur in einer Gruppe aufgeführt werden. Da durch besteht bei diesen beiden Kategorien die Möglichkeit zum Erwerb von Kompositionen für den Gebrauch im Verein, in der Gruppe oder Clique mittels Pauschale.
Ist die digitale Notenplattform SUISA pflichtig?
Beim Verkauf von Audios sowie Movies sind wir verpflichtet, für diejenigen Komponisten, die bei der SUISA angemeldet sind, auch eine Abgabe zu leisten. Diesen Betrag entrichtet die Schlebach AG von ihrem Anteil des Verkaufspreises. Der Hauptteil dieser Abgabe wird durch die SUISA an den Komponisten zurückgeführt.
Müssen die Vereine trotzdem noch SUISA-Meldungen machen?
Die digitale Notenplattform trommelnoten.com tangiert die SUISA-Meldung der Vereine nicht, was bedeutet, dass hier keine Änderung erfolgt. Die Vereine sind noch immer verpflichtet, bei Aufführungen der verschiedenen Vorträge, der SUISA eine entsprechende Meldung zu machen.
Wie wird man als Komponist Mitglied bei der digitalen Notenplattform?
Falls ein Komponist seine Werke auf unserer digitalen Notenplattform zum Kauf anbieten möchte, freuen wir uns, wenn er uns direkt kontaktiert:
- Mail: info@trommelnoten.com
- Tel.: +41 (0)61 692 30 80
Kann ich als Komponist meine Trommeltexte in Trommelfont oder Hieroglyphen transkribieren lassen?
Es ist der Wunsch des Betreibers dieser digitalen Notenplattform, dass der Komponist dem Verleger ein PDF jeder Komposition in Zündstoffnotation und in digitaler Notenschrift (keine Handschrift) per Mail zur Verfügung stellt. Nur so kann ein allgemeingültiger Qualitätsstandard für die Käufer garantiert werden.
Falls es einem Komponisten nicht möglich ist, eine digitale Niederschrift der gewünschten Komposition zu erstellen, findest Du unter unserer Rubrik «Dienstleistungen für Komponisten» die Kontaktdaten derjenigen Personen, die Dir hierfür gerne beratend zur Seite stehen und Dich dabei unterstützen.
Namentlich sind das:
- Leo Künzle – Stadttambouren Wil / leo.kuenzle@tbwil.ch
- Remo Betschart – TV Schwyz / remo.betschart@gmail.com
- Ivan Kym – Fasnachtzunft Ryburg / Ivan.Kym@hallwyler.ch
- Brian Kirmess – Fasnacht- Gesellschaft Basler Rolli 1969 / brian.kirmess@bluewin.ch